Termine für die Umsetzung von REACH
- Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Pflichten zur Kommunikation in der Lieferkette gelten sofort. Die Europäische Agentur für chemische Stoffe hat ihren Betrieb aufgenommen.
- Die derzeitige Chemikaliengesetzgebung, die u.a. die Pflicht zur Notifizierung von Neustoffen beinhaltet, wird ab dem 1. Juni 2008 in wesentlichen Teilen geändert oder außer Kraft gesetzt.
- Vom 1. Juni bis zum 1. Dezember 2008 müssen Hersteller und Importeure von Chemikalien - und ggf. auch Importeure von Erzeugnissen - diejenigen Stoffe vorregistrieren, die sie später als sogenannte Phase-in Stoffe registrieren wollen.
- Bis zum 1. Dezember 2010 muss das Registrierungsdossier für CMR* 1/2-Stoffe (ab 1 t/a), für sehr umweltgefährdende Stoffe (R 50/53 ab 100 t/a) und für alle großvolumigen Stoffe (ab 1000 t/a jeweils pro Hersteller/Importeur) eingereicht werden.
- Ab dem 1. Dezember 2010 sind Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen vorzulegen.
- Spätester Abgabetermin für das Registrierungsdossier bei Stoffen von 100-1000 t/a ist der 1. Juni 2013
- Für Stoffe von 1-100 t/a ist das Dossier bis zum 1. Juni 2018 einzureichen.
Weitere Termine der kommenden Jahre betreffen die Europäische Kommission, die überprüfen soll, ob für CMR- und andere Stoffe eine Stoffsicherheitsbeurteilung auch bei 1-10 t/a erforderlich sein soll. Weiterhin sollen die Einbeziehung von Polymeren unter die Registrierpflichten und die Inhalte der Anhänge IV und V geprüft werden.
* CMR 1/2 = kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1 oder 2
Terminplanung für Industrie und Handel
Einige Termine scheinen noch in der fernen Zukunft zu liegen und zu der falschen Ansicht zu verleiten, noch Zeit zu haben.
Viele REACH-Aufgaben sind aber sehr arbeitsintensiv, erfordern die Zusammenarbeit mit anderen Firmen/ Wettbewerbern und müssen deshalb frühzeitig angepackt werden. Eine baldige Planung in jeder Firma ist sehr zu empfehlen.
Grundlage der Vorgehensweise sollte die Entwicklung einer Strategie sein auf Basis der Gesamtstrategie des Unternehmens und unter Einbeziehung der REACH-Erfordernisse. Eine Beratung für die Strategieentwicklung kann hier sehr hilfreich sein.
Die Terminplanung wird auch von den zur Verfügung stehenden Ressourcen bestimmt, bzw. diese sind dem Arbeitsbedarf anzupassen.
Importeure von Erzeugnissen, sind vor allem dann gefordert, wenn die Erzeugnisse Stoffe freisetzen sollen oder wenn sehr besorgniserregende Stoffe ab einer Konzentration von 0,1% enthalten sind. Häufig sind jedoch die Chemikalien, die als Additive den Erzeugnissen absichtlich zugegeben wurden oder als Verunreinigung eingschleppt wurden, dem Importeur nicht bekannt.
Übrigens - es ist vorgesehen, dass das Globally Harmonised System zur einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen parallel mit REACH eingeführt wird, was für die Unternehmen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet.
Wie Prosacon Sie unterstützen kann:
- Betroffenheits- sowie Portfolioanalyse
- Registrierung mit Dossiererstellung und Stoffsicherheitsbericht
- Zulassung mit sozioökonomischer Analyse
- Management in SIEFs und Konsortien
- Unterstützung bei Anfragen der Behörden
- Prüfung Ihrer REACH-Konformität
- Optimierung Ihrer REACH-Aktivitäten
- Vorbereitung auf Behördeninspektionen
- Direkte Hilfe bei Handlungsbedarf
